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   BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06   

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https://dejure.org/2008,4976
BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06 (https://dejure.org/2008,4976)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06 (https://dejure.org/2008,4976)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2008 - 3 AZR 1101/06 (https://dejure.org/2008,4976)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung - Begriff des "pensionsfähigen Gehalts

  • openjur.de

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung; Begriff des "pensionsfähigen Gehalts"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines regelmäßig vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Rentenversicherung zum pensionsfähigen Gehalt i.S.d Leistungsplans zur Pensionsordnung; Auslegung des Begriffs des pensionsfähigen Einkommens

  • Judicialis

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung; Begriff des "pensionsfähigen Gehalts"

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung; Begriff des "pensionsfähigen Gehalts"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe der Betriebsrente aufgrund einer Gesamtversorgungszusage ? Begriff des pensionsfähigen Gehalts ? Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 855
  • NZA-RR 2009, 274
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 561/01

    Versorgungsfähige Bezüge

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06
    Die Betriebspartner haben mit der Herausnahme allein der Überstunden- bzw. sonstigen Zuschläge aus dem Brutto-Grundgehalt nicht zum Ausdruck gebracht, dass nur regelmäßige Bezüge für die Bemessung der Betriebsrente Bedeutung haben und die Bemessungsgrundlagen damit zugleich von Zufälligkeiten und Einflussnahmen des Arbeitnehmers freigehalten werden sollten (vgl. zu dieser Konstellation BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 -AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 2 b der Gründe; 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 3 der Gründe).

    Das Versorgungsziel ist dabei keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei welcher Wortsinn und Systematik im Vordergrund stehen (vgl. BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06
    Hiermit wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass beim pensionsfähigen Gehalt die Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgezogen werden (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06
    Die Betriebspartner haben mit der Herausnahme allein der Überstunden- bzw. sonstigen Zuschläge aus dem Brutto-Grundgehalt nicht zum Ausdruck gebracht, dass nur regelmäßige Bezüge für die Bemessung der Betriebsrente Bedeutung haben und die Bemessungsgrundlagen damit zugleich von Zufälligkeiten und Einflussnahmen des Arbeitnehmers freigehalten werden sollten (vgl. zu dieser Konstellation BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01 -AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 84, zu I 2 b der Gründe; 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 14.09.2006 - 10 (5) Sa 1562/05

    Ablösende Betriebsvereinbarung; Altersversorgung; "Zuckerbeamte"

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. September 2006 - 10 (5) Sa 1562/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1102/06

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung - Begriff des

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 19. August 2008 - 3 AZR 1101/06 - (vorliegend und führend), - 3 AZR 1102/06 -.
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Damit wird vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass beim ruhegeldfähigen Monatsgehalt die Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abgezogen werden (BAG 19. August 2008 - 3 AZR 1101/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 43; 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - zu II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78) .
  • ArbG Duisburg, 22.10.2020 - 3 Ca 730/20
    Das Versorgungsziel ist dabei keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei welcher Wortsinn und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06).

    Vermindert aber die gesetzliche Rente die Betriebsrente, kann nicht angenommen werden, dass die Übernahme der Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung zum pensionsfähigen Gehalt gehört und deshalb eine höhere Betriebsrente zu zahlen ist (BAG 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06).

    Ein anderes Verständnis würde dazu führen, dass die Beklagte letztlich zweimal zur Altersversorgung der klagenden Partei beitragen würde: Einmal, in dem sie den Arbeitnehmeranteil an den Rentenversicherungsbeiträgen getragen hat, ein anderes Mal, in dem genau dieser Anteil bei der Berechnung des pensionsfähigen Gehalts berücksichtigt und so die Betriebsrente erhöhen würde (vgl. oben BAG 09.08.2008 - 3 AZR 1101/06).

  • ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ca 732/20
    Das Versorgungsziel ist dabei keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei welcher Wortsinn und Systematik im Vordergrund stehen (BAG 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06).

    Vermindert aber die gesetzliche Rente die Betriebsrente, kann nicht angenommen werden, dass die Übernahme der Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung zum pensionsfähigen Gehalt gehört und deshalb eine höhere Betriebsrente zu zahlen ist (BAG 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06).

    Ein anderes Verständnis würde dazu führen, dass die Beklagte letztlich zweimal zur Altersversorgung der klagenden Partei beitragen würde: Einmal, in dem sie den Arbeitnehmeranteil an den Rentenversicherungsbeiträgen getragen hat, ein anderes Mal, in dem genau dieser Anteil bei der Berechnung des pensionsfähigen Gehalts berücksichtigt und so die Betriebsrente erhöhen würde (vgl. oben BAG 09.08.2008 - 3 AZR 1101/06).

  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 1060/21

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Versorgungszusage als Grundlage der

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei welcher Wortsinn und Systematik im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 19.08.2008 - 3 AZR 1001/06 = NZA-RR 2009, 274 f; BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 05.11.2014 - 4 Sa 882/14 n. v.).
  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 357/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur

    Vermindert aber die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die betriebliche Versorgungsleistung, kann nicht angenommen werden, dass die Erstattung der Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zum versorgungsleistungsfähigen Monatsgehalt gehört und deshalb eine höhere Versorgungsleistung zu zahlen ist (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 1101/06 - Rn. 19) .
  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 375/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung Arbeitnehmeranteil zur

    Vermindert aber die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die betriebliche Versorgungsleistung, kann nicht angenommen werden, dass die Erstattung der Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zum versorgungsleistungsfähigen Monatsgehalt gehört und deshalb eine höhere Versorgungsleistung zu zahlen ist (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 1101/06 - Rn. 19) .
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung

    Eine Einbeziehung in die Berechnung der Gesamtversorgung wäre systemwidrig (vgl. BAG v. 08.12.2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 53; BAG v. 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06 - Rn. 19).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage

    Eine Einbeziehung in die Berechnung der Gesamtversorgung wäre daher systemwidrig (BAG 08.12.2020 - 3 AZR 437/18, juris Rn. 53; BAG 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06, juris Rn. 19).
  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 869/20

    Betriebliche Altersversorgung - Bemessungsgrundlage

    Eine Einbeziehung in die Berechnung der Gesamtversorgung wäre daher systemwidrig (BAG 08.12.2020 - 3 AZR 437/18, juris Rn. 53; BAG 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06, juris Rn. 19).
  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 1199/21

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Vertragsauslegung bei einer Gesamtzusage zur

    Das Versorgungsziel ist keine vorgegebene Größe, sondern ergibt sich erst durch Auslegung, bei welcher Wortsinn und Systematik im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - juris; BAG, Urteil vom 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06 = NZA-RR 2009, 274 f.; LAG Hamm, Urteil vom 05.11.2014 - 4 Sa 882/14 n. v.).
  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 1460/21

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Vertragsauslegung bei Gesamtzusage zur

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 358/21

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Arbeitnehmeranteil zur

  • LAG Hamm, 01.12.2022 - 4 Sa 322/22

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage; Berücksichtigung neuer Vergütungskomponenten

  • ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09

    Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage;

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1102/06

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung - Begriff des

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